Datenschutz schnell & sicher umgesetzt

Zertifizierte Datenschutzbeauftragte kümmern sich um Ihre
DSGVO Pflichten in Arztpraxen bereits ab 129€ pro Monat.

Zertifizierte Datenschutzbeauftragte kümmern sich um Ihre DSGVO Pflichten in Arztpraxen bereits ab 99€ pro Monat.

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129€

pro Monat

für Arztpraxen
bis 19 Mitarbeiter*

inkl. Datenschutzbeauftragten

DSGVO Dokumentation inkl. Verarbeitungsverzeichnis & Dokumentation der TOMs

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199€

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für Arztpraxen
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auf Anfrage

für Arztpraxen
ab 20 Mitarbeiter*
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Vor-Ort-Audit pro Jahr

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*Als Beschäftigte zählen Voll- und Teilzeitkräfte, Leihmitarbeiter, Auszubildende, Geschäftsführer, Inhaber sowie Vereinsvorstände soweit sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses operativ in der Arztpraxis tätig sind. Die Anzahl der Beschäftigten muss jährlich zum Stichdatum der aktuellen Anzahl angepasst werden. Dahingehend kann sich das bezogene Package jährlich ändern. Die Abrechnung erfolgt jährlich. Mindestvertragsdauer: 3 Jahre

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Ersparen Sie sich viel Stress und geben Sie Ihre DSGVO-Pflichten in kundige Hände! Wir beraten Sie gerne!

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Frank Dreher
Geschäftsführer

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
Datenschutz-Auditor (TÜV)

Tel.: 07223 95666-22
f.dreher@praxis-dsgvo.de

Eva-Daniela Jung
Externe Fachexpertin

Zertifizierte Datenschutzauditorin (TÜV)
Zertifizierte Qualitätsauditorin DIN 9001 (TÜV)
Zertifizierte Mediatorin

Tel.: 07223 95666-34
e.jung@praxis-dsgvo.de

Jessica Schmidt
Inside Sales Manager

Zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV)

Tel.: 07223 95666-33
j.schmidt@praxis-dsgvo.de

Ihre Praxis-DSGVO Inklusivleistungen

Sie können sich zurücklehnen & entspannen –
Wir kümmern uns um den Datenschutz in Ihrer Arztpraxis!

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Ihre DSGVO Pflichten in Arztpraxen

Als Praxisinhaber haben Sie eine ganze Reihe an DSGVO Pflichten, welche es einzuhalten und umzusetzen gilt.
Wir helfen Ihnen dabei.

Hier exemplarisch einige Anforderungen, die es gilt zu erfüllen:

Gemäß § 38 das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) muss jeder Verantwortliche, der Verarbeitungen vornimmt, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 EU-DSGVO unterliegen, unabhängig von der Anzahl der mit der Verarbeitung beschäftigten Personen einen Datenschutzbeauftragten benennen.

Art. 35 EU-DSGVO fordert insbesondere eine Datenschutz-Folgenabschätzung bei z.B. einer umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von personenbezogener Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 EU- DSGVO. Dazu zählen unter anderem auch Gesundheitsdaten.

ACHTUNG! Unabhängig davon, ob Sie einen DSB benennen müssen oder nicht, sind Sie dennoch verpflichtet den gesetzlichen Forderungen nach Dokumentation, wie in Art. 5 Abs. 2 EU-DSGVO gefordert, nachkommen. Mit dem Praxis-DSGVO Team beraten Sie zertifizierte Datenschutzbeauftragte zu allen für sie relevanten datenschutzrechtlichen Anforderungen und unterstützen Sie bei der Umsetzung! Die Software bietet die Möglichkeit die wichtigsten Forderungen zu dokumentieren.

In einem Verarbeitungsverzeichnis wird z.B. dokumentiert:

  • welche personenbezogen Daten Sie von wem für welchen Zweck verarbeiten
  • welche Rechtsgrundlage Sie für die Verarbeitung haben
  • an wen diese weitergeleitet werden
  • ob diese das Rechtsgebiet der europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) bei Übermittlung verlassen
  • wie Sie diese Daten schützen
  • wann Sie diese Daten löschen
  • Die Führung des Verzeichnisses von Verarbeitungen hat schriftlich zu erfolgen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, drohen gemäß EU-DSGVO Strafen von bis zu 10 Mio. Euro bzw. 2 % des letztjährigen Umsatzes. Nach Auskunft der Aufsichtsbehörden liegen die durchschnittlichen Bußgelder bei 10.000 bis 15.000 Euro.

Unser Tipp: Im Praxis-DSGVO Portal sind 169 gängige Verzeichnisse für sie hinterlegt.  In den Leistungen des Praxis-DSGVO Portals ist die Erstellung des gesamten Verarbeitungsverzeichnisses inkludiert.

Um die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zu schützen, muss die verantwortliche Stelle für alle personenbezogenen Daten geeignete technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Diese Maßnahmen müssen ermittelt, bereitgestellt, umgesetzt, aufrechterhalten und dokumentiert werden.

Unser Tipp: In den Leistungen des Praxis-DSGVO Portals ist die Dokumentation der TOMs inkludiert!

Die verantwortliche Stelle treffen Informationspflichten gegenüber den betroffenen Personen (z.B. Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter). Die Informationen sind zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form schriftlich, gegebenenfalls elektronisch zu erteilen.

Die Information über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten muss z.B. folgendes enthalten:

  • Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen
  • Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
  • Empfänger oder Kategorien der Empfänger der Daten
  • Ob die Daten in ein Drittland übermittelt werden
  • Dauer der Datenspeicherung
  • Betroffenenrechte
  • Die Möglichkeit des Widerrufs der Einwilligung
  • Aufklärung über das Beschwerderecht bei einer Datenschutzbehörde

Bei Verletzung der Informationspflicht kann eine Datenschutzbehörde gemäß EU-DSGVO eine Strafe von bis zu 20 Mio. Euro bzw. 4 % des letztjährigen Umsatzes verhängen.

Unser Tipp: Wir vom Praxis-DSGVO Team unterstützen Sie bei der Umsetzung.  Wir prüfen auch Ihre Webseite auf EU-DSGVO Verstöße und stellen Ihnen eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung für Ihre Webseite zur Verfügung.

Stellen Personen Anfragen wie z.B. nach Auskunft, Berichtigung oder Löschung ihrer Daten an sie, müssen sie binnen 30 Tagen gesetzeskonform antworten.

Die Verletzung der Betroffenenrechte ist gemäß EU-DSGVO mit bis zu EUR 20 Mio. oder 4% des letztjährigen Jahresumsatzes sanktioniert.

Unser Tipp: Hier unterstützen Sie zertifizierte Datenschutzbeauftragte vom Praxis-DSGVO Team bei der Dokumentation und Beantwortung von Anfragen betroffener Personen (z.B. Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter).

Als Datenpanne gemäß Art. 4 Nr. 12 EU-DSGVO liegt vor, wenn eine Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt, die übermittelt, gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden.

Beispiele:

  • Hackerangriff (Verschlüsselung oder Klau von Daten)
  • Verlust von Hardware (z.B. Laptop oder Mobiltelefon) auf welchem personenbezogenen Daten gespeichert sind
  • Datenträger (z.B. Papier, USB-Stick, Laptop) werden bei Einbruch entwendet

Wenn eine Datenschutzverletzung, die zu einem Risiko für die betroffenen Personen führen kann, bekannt wird, muss die zuständige Datenschutzbehörde unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem dem Verantwortlichen diese Verletzung bekannt wurde, erfolgen. Bei einem voraussichtlich hohen Risiko für die betroffenen Personen, müssen diese ergänzend unverzüglich informiert werden.

Eine Datenschutzbehörde kann gemäß EU-DSGVO Geldstrafen von bis zu EUR 20 Mio. bzw. 4% des letztjährigen Umsatzes verhängen. Außerdem können Betroffene unter Umständen Schadenersatzansprüche gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen.

Unser Tipp: Mit der Notfallhilfe des Praxis-DSGVO Teams helfen wir ihnen in solchen Fällen!

In einem Datenschutzaudit werden die für sie relevanten datenschutzrechtlichen Anforderungen geprüft. Der Umfang wird vor Beginn festgelegt.

Unser Tipp: Das Praxis-DSGVO Portal deckt diese Leistung ab!

Nicht nur Sie als verantwortliche Stelle müssen wissen, wie Sie sich gesetzeskonform zu verhalten haben. Auch Ihre Mitarbeiter sollten die gesetzlichen Anforderungen kennen. So lassen sich Verstöße gegen die geltenden Bestimmungen unter Ihrer Weisung verhindern.

Unser Tipp: Mit dem Praxis-DSGVO Portal können Sie optional Ihre Mitarbeiter via E-Learning für das Thema Datenschutz sensibilisieren und diese Schulungen dokumentieren.

Da personenbezogene Daten i.d.R. nur für den Zweck, verarbeitet werden dürfen, für den sie erhoben wurden, ist es notwendig die Daten in regelmäßigen Abständen zu prüfen, um sicher zu stellen, dass noch eine Zweckbindung besteht. Sobald die Zweckbindung wegfällt, müssen die Daten gelöscht werden, es sei denn, eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist steht dem entgegen.

Unser Tipp: Das Praxis-DSGVO Portal unterstützen wir Sie bei der Erstellung eines Löschkonzeptes.

Ihr Praxis-DSGVO All-Inclusive Paket

Stellung eines zertifizierten Daten­­schutz­be­auf­tragten

Erstellung & Führung des Verarbeitungsverzeichnisses

Maßnahmen-Checkliste

Online-Zugang zum
Datenschutz-Managementsystem

Daten­schutz­erklärung für Ihre Website

Dokumenten-Vorlagen für Ihren Arbeitsalltag

Toolvorschau

FAQ

Ja!

Das Praxis-DSGVO Portal eignet sich grundsätzlich für jede Art von Arztpraxis. Es gibt nur wenige Ausnahmen die wir nicht mit dem Praxis-DSGVO Portal abdecken können, aber selbst in diesen Fällen finden wir mit Ihnen gemeinsam die passende Lösung in unserem Datenschutz Berater Netzwerk.

Wenn Sie sich unsicher sind, dann kontaktieren sie uns einfach.

Aktuell kann Ihre Arztpraxis in Deutschland, Österreich oder der Schweiz angesiedelt sein.

Das Praxis-DSGVO Portal berücksichtigt dabei auch die entsprechenden DSGVO Besonderheiten je Land.

Nachdem Sie die Leistungen des Praxis-DSGVO Portals online erworben haben ist der Ablauf wie folgt:

  1. In einem persönlichen Gespräch lernen wir uns via websession kennen und sprechen über Ihren aktuellen Status des Wissens und die Basisinformationen im Bereich der DSGVO.
  2. Danach erhalten Sie von uns eine Einladung zur Beantwortung von einem online Fragebogen. Diese sind für die Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationen erforderlich und ganz einfach zu beantworten.
  3. In der Zwischenzeit überprüfen wir Ihre Website auf ihre DSGVO Konformität und geben Ihnen anschließend konkrete Empfehlungen für Datenschutz-Verbesserungen auf der Website.
  4. Nachdem Sie die Fragebögen beantwortet haben, führen wir mit Ihnen noch ein Abschlussgespräch. Im Zuge des Gesprächs wird ein zertifizierter Datenschutzbeauftragter alle Angaben mit Ihnen durchgehen und anschließend die gesetzlich erforderlichen Dokumentationen erstellen. Dies erfolgt in der Regel binnen einer Werkwoche.
  5. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie über unsere DSGVO Hotline abgesichert und Sie können Anfragen der Datenschutzbehörde oder Anfragen von Betroffenen an uns weiterleiten.

Zusätzlich ergeben sich aus Ihren Antworten im Fragebogen eventuell einige Maßnahmen, die Sie selbst setzen müssen (z.B. die Integrierung der Datenschutzerklärung auf Ihre Website. Diese erhalten Sie von uns.). Alle Maßnahmen, die Sie noch zu erledigen haben sind einfach erklärt und schnell umgesetzt.

Nachdem Sie die Leistungen der Praxis-DSGVO Dokumentation online erworben haben ist der Ablauf wie folgt:

  1. Im ersten Schritt erhalten Sie von uns eine Einladung zur Beantwortung von sehr kurzen online Fragebögen. Diese sind für die Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationen erforderlich und ganz einfach zu beantworten.
  2. In der Zwischenzeit überprüfen wir Ihre Website auf ihre DSGVO Konformität und geben Ihnen anschließend konkrete Empfehlungen für Datenschutz-Verbesserungen auf der Website.
  3. Nachdem Sie die Fragebögen beantwortet haben, führen wir mit Ihnen noch ein kurzes Abschlussgespräch. Im Zuge des Gesprächs wird ein zertifizierter Datenschutzbeauftragter alle Angaben mit Ihnen durchgehen und anschließend die gesetzlich erforderlichen Dokumentationen erstellen. Dies erfolgt in der Regel binnen einer Werkwoche.
  4. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie über unsere DSGVO Hotline abgesichert und Sie können Anfragen der Datenschutzbehörde oder Anfragen von Betroffenen an uns weiterleiten.

Zusätzlich ergeben sich aus Ihren Antworten im Fragebogen eventuell einige Maßnahmen die Sie selbst setzen müssen (z.B. die Integrierung der Datenschutzerklärung in Ihre Website. Diese erhalten Sie von uns.). Alle Maßnahmen die Sie noch zu erledigen haben sind einfach erklärt und schnell umgesetzt.

NEIN! Sie brauchen keine DSGVO Schulung besuchen und Sie müssen keine Daten vorbereiten.

Keine Angst, unsere Fragen sind kurz und leicht verständlich! Hin und wieder senden wir Ihnen weitere kurze Fragebögen, um Ihren Datenschutz zu aktualisieren. Diese füllen Sie online aus.

Gerne sind wir Ihnen auch dabei über unser Service Center behilflich.

Für die Beantwortung eines Fragebogens brauchen Sie in der Regel nicht länger als 10-15 Minuten.

In Summe sollten Sie alle Fragebögen in 180 Minuten beantworten können.

Alle Fragen sind leicht verständlich und können mit einem einfach “Ja” oder “Nein” beantwortet werden.

Die Beantwortung ist online über einen Browser möglich und kann auch an einem Tablet erfolgen.

Ja! Sie erhalten einen Online-Zugriff auf Ihre gesetzlich verpflichtende Dokumentation, so lange Sie ein gültiges Abo bei uns abgeschlossen haben.

Mit der Kündigung des Abos verlieren Sie auch die Absicherung durch das Team von Praxis-DSGVO, sowie den Zugang zu Ihrer gesetzlich verpflichtenden Dokumentation.

Dann kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Binnen 24h erhalten Sie Unterstützung durch einen zertifizierten Datenschutzbeauftragten.

Kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Ein zertifizierter Datenschutzbeauftragter wird sich binnen 72h bei Ihnen melden und das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen.

Als Beschäftigte zählen Voll- und Teilzeitkräfte, Leihmitarbeiter, Auszubildende, Geschäftsführer, Inhaber sowie Vereinsvorstände soweit sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses operativ in der Arztpraxis tätig sind.

Die Anzahl der Beschäftigten muss jährlich zum Stichdatum der aktuellen Anzahl angepasst werden. Dahingehend kann sich das bezogene Package jährlich ändern.

Sie können via Lastschrift oder Überweisung bezahlen.

Ja!

Wenn Ihre Arztpraxis eine Umsatzsteueridentifikationsnummer hat, dann geben Sie diese bitte im Kaufprozess an. Ihre Rechnung übermitteln wir per Mail an die E-Mail Adresse, die Sie uns im Kaufprozess genannt haben

Aus dem Zusammentreffen von zertifizierte Datenschutzberater mit langjähriger Erfahrung, hoch qualifizierte Softwareentwickler und künstliche Intelligenz ist die Praxis-DSGVO Dokumentation entstanden.

Leistungen die durch einen Datenschutzbeauftragten normalerweise nur in stundenlanger Arbeit geleistet werden kann, konnte so auf ein Minimum reduziert werden.

Ihre Vorteile

  • Geringster Aufwand (ca. 1h statt 3 Monate)
  • Geringste Kosten

Die Mindestvertragsdauer beträgt 3 Jahre.

Das Abo verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn es nicht bis 3 Monate vor dem Stichdatum gekündigt wird.

Mit der Kündigung enden unsere Schutzleistungen sowie der online Zugriff auf Ihre gesetzlich vorgeschriebene DSGVO Dokumentation

Ihr Praxis-DSGVO Dokumentation Abo hat eine Mindestlaufzeit von drei Jahren.

Bis 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit können Sie schriftlich (z.B. per Mail an uns) kündigen. Ihr Abo endet dann nach Ablauf der Mindestlaufzeit.

Sollte keine Kündigung erfolgen, dann verlängert sich das Abo erneut um ein Jahr

JEDES Unternehmen muss sich um den Datenschutz kümmern!
Kommen Sie auf uns zu – Wir beraten Sie gerne.

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